Grundsicherung bei Bedürftigkeit nicht verweigern!

Senioren-Union kritisiert Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart als wirklichkeitsfremd und altersdiskriminierend

Der Landesvorsitzende der Senioren-Union der CDU NRW und stellvertretende Bundesvorsitzende der Senioren-Union der CDU Deutschlands, Leonhard Kuckart, hat in einem Schreiben an Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und an Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, das Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart (Az. L 2 SO 2489/14), einer 83-Jährigen den Anspruch auf Grundsicherung zu verweigern, heftig kritisiert.
Das LSG hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Frau ihr Erspartes zu schnell ausgegeben habe und sie ihren Lebensstandard den schwindenden Reserven hätte anpassen müssen. Anfang 2006 habe sie ein Vermögen von gut 100.000 Euro besessen, das im August 2009 jedoch aufgebraucht gewesen sei. Dazu Leonhard Kuckart an die beiden Bundesminister: „Auch wenn die Seniorin nun wohl nicht mit leeren Händen da steht, weil sie vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, ist die Entscheidung des LSG aus meiner Sicht und Sicht der Senioren-Union ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen, die grundgesetzlich geschützt sind.“

Kuckart erklärte weiter, dass es – auch wenn der Frau über dreieinhalb Jahre mehr Geld im Monat zur Verfügung gestanden habe als einem Durchschnittsrentner – keinen Grund dafür gebe, ihren Anspruch auf Grundsicherung zu verweigern, zumal sie auch auf Unterhalt von ihrem Mann verzichtet habe. Kuckart: „Das Urteil ist auch in hohem Maße altersdiskriminierend. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, sein Vermögen auszugeben, unabhängig vom Alter. Wer definiert denn, was ein verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen Vermögen ist, und was nicht? Der Umgang mit privatem Vermögen ist eine private Angelegenheit. Solange niemand zu Schaden kommt, ist es nicht zu beanstanden, schon gar nicht von der Gerichtsbarkeit. Dürfen etwa junge Menschen, die ihr privates Vermögen komplett ausgeben oder ihr Geld verprasst haben, keine Hilfe mehr vom Vater Staat erwarten? Ist das die Konsequenz aus dem Urteil des LSG?“

Kuckart wünscht sich auf Bundesebene eine Debatte über würdevolles Altern und darüber, in welchen privaten Bereichen die Rechtsprechung eingreifen und regeln darf und in welchen nicht. Denn: Nicht jedes Gerichtsurteil sei sinnvoll und der Anspruch auf Grundsicherung ein hohes Gut und habe auch etwas mit Wertschätzung Älterer zu tun.
Aus Sicht der Senioren-Union sei die Entscheidung des LSG in Baden- Württemberg für Ältere und ihr Ansehen in der Gesellschaft verheerend, so Kuckart. Er forderte die beiden Bundesminister dazu auf, sich dafür einzusetzen, Altersdiskriminierung grundgesetzlich zu verbieten und Artikel 3 Grundgesetz entsprechend zu ergänzen. Die Aufnahme des Verbots der Altersdiskriminierung in das Grundgesetz sei ein Kernanliegen der Senioren-Union und werde unterstützt durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.