Pressemitteilung Kauder sieht keine Chance für Burka-Verbot

Kuckart kritisiert: "Berlin drückt sich"

Für ein Verbot der Vollverschleierung sieht der Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, gegenwärtig "keine Chancen". Das geht aus der Antwort Kauders auf ein Schreiben des Vorsitzenden der nordrhein-westfälischen Senioren-Union (SU), Leonhard Kuckart, hervor. Dieser hatte in einem Brief an den Unions-Fraktionschef für eine Verfassungsänderung mit dem Ziel geworben, die Vollverschleierung von Frauen im Grundgesetz zu verbieten. Für ein Burka-Verbot hat sich zwischenzeitlich ebenso wie Kuckart auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jens Spahn (CDU), ausgesprochen.

In einer heute in Düsseldorf veröffentlichten Erklärung bedauerte Kuckart, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Senioren-Union ist, die Absage Kauders. "Berlin drückt sich um ein Verbot der Vollverschleierung", kritisierte der nordrhein-westfälische CDU-Politiker das Antwortschreiben des Berliner Unions-Fraktionschefs. Die NRW-Senioren-Union halte weiterhin an ihrer Forderung nach einer Grundgesetzänderung fest. 

Nach Angaben der NRW-Senioren-Union argumentiert Kauder in seinem Schreiben, es sei fraglich, ob ein Burka-Verbot "am Ende verfassungsrechtlich Bestand" haben würde. Eine gegebenenfalls erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Burka-Verbot hätte den "sicherlich nicht erwünschten Effekt, dass das Tragen einer Burka dann faktisch den Segen des höchsten deutschen Gerichts erhalten würde", befürchtet Kauder. Im Übrigen mache ein Verbot der Vollverschleierung "nur dann Sinn, wenn es auch im praktischen Leben durchsetzbar ist." Der CDU/CSU-Fraktionschef, der betonte, er sei persönlich gegen die Vollverschleierung, schreibt weiter wörtlich: "Ich sehe allerdings nicht, wie ein Polizist auf offener Straße die vollverschleierte Frau dazu anhalten soll, ihre Burka oder ihren Schleier abzulegen." 

Der Chef der NRW-Senioren-Union hält die Antwort Kauders für "nicht nachvollziehbar". Kuckart bekräftigte seine Überzeugung, "dass die Vollverschleierung ohne jeden Zweifel für eine extrem frauendiskriminierende Auslegung des Islam steht und somit gegen das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt." Religionsfreiheit, so Kuckart weiter, "kann und darf verfassungsrechtlich nicht sakrosankt sein, wenn sie andere elementare Grundrechte verletzt." Deshalb sei es der "sauberste Weg", das Grundgesetz zu ändern, um auch etwaigen Verfassungsbeschwerden gegen ein Burka-Verbot den Boden zu entziehen, meinte Kuckart.